So läuft ein Rechtsbehelfsverfahren

Sie haben Ihre Steuererklärung geschafft? Alle Daten sind erfolgreich eingereicht und Ihre Pflicht ist damit erfüllt. Im Anschluss schickt Ihnen das Finanzamt einen Steuerbescheid zu. Jetzt wird es interessant: Wenn Sie der Meinung sind, dass der Steuerbescheid fehlerhaft ist bzw. zu gering zu Ihren Gunsten ausfällt, können Sie dagegen Einspruch einlegen! Das kommt in mehr als drei Viertel aller Fälle vor und ist somit gar nicht so unwahrscheinlich. Prüfen Sie Ihre Unterlagen also gründlich und belegen Ihren Einspruch.

Wenn Ihre Begründung nicht ausreicht, kommt es zu einem Rechtsbehelfsverfahren. Wir zeigen Ihnen, was es damit auf sich hat und wie Sie die Probleme mit dem Finanzamt lösen.

Inhaltsverzeichnis

Rechtsbehelfsverfahren

Wann kommt es zum Rechtsbehelfsverfahren?

Die zeitliche Abfolge zu einem Rechtsbehelfsverfahren gestaltet sich in folgender Reihenfolge:

Wenn Sie sich dafür entscheiden, den Einspruch beizulegen, endet das Verfahren hier. Sollten Sie weiterhin auf Ihren Einspruch beharren – ein Steuerberater wird Ihnen fachkundig erklären, wie aussichtsreich Ihre Chancen sind – geht es auf diese Weise weiter:

  • Sie behalten Ihren Einspruch aufrecht
  • Die Angelegenheit geht an die Rechtsbehelfsstelle des Finanzamts
  • Einspruch wird erneut geprüft
  • Das Finanzamt lehnt ggf. erneut ab

Nun haben Sie die Wahl, den Sachverhalt zu akzeptieren oder zu klagen.

Einspruch gegen den Steuerbescheid gründlich prüfen

Im Steuerbescheid finden Sie neben Ihren persönlichen Steuerdaten auch einen Hinweis zur Rechtbehelfsbelehrung, mit dem Hinweis auf eine Einspruchsfrist des Steuerbescheids von einem Monat. Der Einspruch ist generell kostenfrei. Nichtsdestotrotz sollten Sie etwas Zeit in die Begründung investieren, damit der Einspruch gegen den Steuerbescheid eine Chance auf Anerkennung hat. Schon ab diesem Schritt lohnt sich die Unterstützung eines Steuerberaters, der das Rechtsbehelfsverfahren für Sie übernimmt und Ihren Einspruch sachgemäß begründet.

Widerspruch gegen Steuerbescheid

Welche Konsequenzen sind zu befürchten?

Wie geht es nach dem Einspruch weiter, mit welchen Folgen müssen Sie rechnen? In der Regel sind zwei Szenarien möglich:

  1. Sie haben Erfolg: Ihr Sachbearbeiter im Finanzamt prüft den Einspruch gegen den Steuerbescheid und gibt ihm statt. Anschließend erhalten Sie einen neuen Steuerbescheid und können die Angelegenheit als erledigt betrachten.
  2. Ihr Sachbearbeiter im Finanzamt gibt Ihrem Einspruch gegen den Steuerbescheid nicht statt und bittet Sie in einem Schreiben, den Einspruch zurückzunehmen. Dieser Vorgang muss schriftlich mit einer Begründung erfolgen und eine Rechtsbehelfsbelehrung innehaben. Wenn Sie sich dennoch entscheiden, den Einspruch nicht beizulegen, leitet der Finanzbeamte die Angelegenheit an die Rechtsbehelfsstelle des Finanzamtes weiter.

Rechtsbehelfsstelle des Finanzamtes

Bei der Rechtsbehelfsstelle des Finanzamtes greift dasselbe Prinzip: Hier gibt es ebenfalls wieder dieselben zwei Möglichkeiten, wobei das Finanzamt bei Ablehnung Ihres Einspruchs noch einmal ein eigenes Erörterungsschreiben verfasst, in dem der Grund für die Ablehnung formuliert ist.

Sollte auch nach Erhalt dieses Schreibens keine Einigung erzielbar sein, wird der Finanzbeamte eine Einspruchsentscheidung erlassen, gegen die Ihnen als letztes Mittel nur noch eine Klage als Rechtsmittel zur Verfügung steht.

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Warum lohnt sich ein Steuerberater beim Rechtsbehelfsverfahren?

Es gibt gute Gründe, die dafürsprechen, einen Steuerberater im Zuge eines Rechtsbehelfsverfahrens zu engagieren. Unterschätzen Sie nicht den verwaltungstechnischen Aufwand, denn: Die meisten fehlerhaften Steuerbescheide entstehen nur wegen mangelhafter Belege seitens des Steuerpflichtigen. Ihren Einspruch müssen Sie nicht nur begründen, sondern auch belegen. Zudem gibt es im Rechtsbehelfsverfahren Fristen zu beachten, die ein professioneller Steuerberater stets im Blick hat. Darüber hinaus rät Ihnen ein Steuerberater im Zweifel auch davon ab, das Verfahren auszudehnen – insbesondere dann, wenn es um die Klage vor dem Finanzgericht geht.

Rechtsbehelfsverfahren Steuerrecht

Wie läuft eine Klage vor dem Finanzgericht ab?

Zuerst reichen Sie die Klage beim Finanzgericht ein, in dessen Bezirk auch Ihr Finanzamt liegt. In der Regel wird die Klage an die Amtsleitung gerichtet, da Sie eine reelle Person verklagen müssen. Ist der bisher beschriebene Ablauf im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren für Sie ohne Kosten verbunden, müssen Sie im Falle einer Klage vor dem Finanzgericht auch mit finanziellen Aufwendungen rechnen. Spätestens jetzt sollten Sie einen Steuerberater und Anwalt hinzuziehen. Es kommen eine Menge formale Vorschriften auf Sie zu, die einem Laien nicht bekannt sein können.

Was kostet ein Rechtsbehelfsverfahren?

Streitwert bisKosten FinanzgerichtKosten Bundesfinanzhof
1.000 €527,021.139,39 €
1.500 €633,66 €1.369,81 €
2.000 €758,96 €1.638,40 €
2.500 €884,25 €1.906,98 €
3.500 €1.134.84 €2.444,15 €
5.000 €1.510.73 €3.249,92 €
8.000 €2.060,58 €4.434,25 €
10.000 €2.427,15 €5.223,80 €
30.000 €3.909,46 €8.429,52 €
110.000 €7.959,33 €17.258,04 €

Rechtsbehelfsverfahren: Steuerberater kontaktieren!

Um die bestmöglichen Aussichten auf einen erfolgreichen Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid zu haben, empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater. Dieser prüft Ihre Unterlagen gründlich und kann mit seiner Erfahrung beurteilen, wie Ihre Chancen stehen und vor dem Finanzamt schlüssig begründen. Es reicht schon aus, ein Schreiben falsch aufzusetzen, eine Frist zu verpassen und schon ist Ihre Klage aussichtslos. Das finanzielle Risiko eines Prozesses ist also nicht gering. Kontaktieren Sie einfach über unser 11880.com-Steuerportal Ihren Steuerberater, indem Sie Ihre Postleitzahl eingeben und Ihren Ansprechpartner wählen.

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