Haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen

Zu den Ausgaben, die in der Steuererklärung am häufigsten vergessen werden, zählen ohne Zweifel haushaltsnahe Dienstleistungen wie Gartenarbeit und Pflegeaufwand. Dabei lässt sich damit Einiges sparen. Hier erfahren Sie, wie sich diese definieren, was alles darunterfällt und wie Sie haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen können, um Steuern zu sparen.

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Zu haushaltsnahen Dienstleistungen zählen neben Gartenarbeiten auch Pflegetätigkeiten.

Inhaltsverzeichnis

Haushaltsnahe Dienstleistungen: eine Definition

Unter haushaltsnahen Dienstleistungen versteht man all diejenigen Aufgaben im Haushalt, die man normalerweise auch selbst bzw. von Mitgliedern des eigenen Haushalts ausführen könnte, dafür aber ein Unternehmen oder einen Dienstleister beschäftigt. Darunter fallen einfache Arbeiten von Babysitten bis Gartenarbeit.

Um diese von der Steuer absetzen zu können, müssen sie „haushaltsnah“ sein, d.h. sie müssen bei Ihnen zu Hause – also in Ihrem Haushalt bzw. auf dem dazugehörigen Grundstück – von einer Firma oder einer selbständigen Person erledigt werden. Das heißt konkret: Aufgaben, die ein Dienstleister in dem Gebäude verrichtet, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben, können Sie bei der Steuererklärung als solche angeben. Im Umkehrschluss heißt das aber auch: Das gilt nicht, wenn Sie beispielsweise eine Haushaltshilfe für Ihren Zweitwohnsitz oder vermietete Objekte engagieren.

Doch was zählt in diesem Fall als „zu Hause“? Unter diesen Oberbegriff fallen folgende Orte:

  1. Das eigene Haus bzw. die eigene Wohnung (Erstwohnsitz)
  2. Die eigene Ferienwohnung
  3. Der Wohnraum der eigenen Kinder, wenn Sie für diese Kindergeld beziehen, aber keine Miete zahlen
  4. Das Pflege- oder Seniorenheim, in dem Sie dauerhaft leben

Dienstleistungen, die Sie als haushaltsnah von der Steuer absetzen können, sind unter anderem:

  • Reinigungsarbeiten
  • Betreuung von Kindern
  • Gartenarbeiten
  • Pflege- und Betreuungsaufgaben (z.B. Pflegedienst)
  • Haustierpflege, -betreuung und -versorgung
  • Winterdienst
  • Umzüge, die durch ein Unternehmen bewerkstelligt werden
  • Lohn der Servicekräfte, die Gäste auf privaten Partys betreuen

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Haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen: Das brauchen Sie dafür

Um Aufwendungen unter dem Punkt „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ in der Steuererklärung geltend zu machen, sollten Sie bereits beim Ausstellen der Rechnung einiges beachten:

  • Heben Sie alle Rechnungen des betreffenden Jahres auf.
  • Der Dienstleister sollte in der Rechnung die einzelnen Posten (Fahrt, Arbeitskraft etc.) detailliert aufschlüsseln, da Materialkosten z.B. nicht von der Steuer abgesetzt werden können.
  • Bezahlen Sie die Rechnungen niemals bar, sondern per Überweisung. Andernfalls erkennt das Finanzamt diese nicht an.

Insgesamt können Sie 20 % der Leistungen bzw. einen Betrag bis zu 4.000 € absetzen. Achtung: Dieser reduziert nicht das zu versteuernde Einkommen, sondern die Steuerlast. Daher können Sie damit bares Geld sparen.

Eintrag in der Steuererklärung

Wenn Sie alle Rechnungen für jegliche haushaltsnahen Dienstleistungen aufbewahrt haben, addieren Sie die Kosten der absetzbaren Positionen am Ende des Jahres. Den Gesamtbetrag tragen Sie anschließend in die entsprechende Zeile des Dokuments ein. Wichtig: Die jeweiligen Höchstbeträge sollten Sie dabei nicht außer Acht lassen. Diese sind:

  • 450 €-Basis/Minijobber: bis zu 510 €
  • Handwerker: bis zu 1.200 €
  • Vollzeitangestellte: 4.000 €

Wer kann haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen?

Wenn Sie haushaltsnahe Tätigkeiten abgegeben haben – ob im Rahmen eines Auftrags oder eines Beschäftigungsverhältnisses – können Sie damit Ihre Steuer senken. Dabei ist es irrelevant, ob Sie Mieter, Eigentümer oder Seniorenheimbewohner sind. Pro Haushalt dürfen Sie den Bonus einmal jährlich nutzen.

Gartenarbeit = haushaltsnahe Dienstleistung?

Rasenmähen, Unkraut jäten, Heckenschneiden: Auch die üblichen Arbeiten, die im Garten zur Pflege verrichtet werden, fallen unter haushaltsnahe Dienstleistungen, nicht unter Handwerkerleistungen. Damit können Sie degradierte Tätigkeiten dieser Arbeit ebenfalls mit bis zu 20 % von der Steuer absetzen. Das Limit liegt dabei bei 4.000 €, die Sie jährlich steuerlich geltend machen können.

Wichtig: Auch hier ist es erforderlich, dass Sie bei Nachfrage Rechnungen vorlegen können. Daher sollten Sie darauf achten, dass Materialkosten getrennt von Kosten für Fahrt, Maschinen und Arbeitskräften ausgewiesen sind, da Materialkosten nicht steuerlich absetzbar sind.

Gartenarbeiten-Haushaltsnahe-Dienstleistungen
Auch Gartenarbeit können Sie von der Steuer absetzen – wenn Sie eine Rechnung als Beleg besitzen.

Haushaltsnahe Dienstleistungen vs. Handwerkerleistungen

Handwerkerleistungen zählen nicht zu haushaltsnahen Dienstleistungen, werden aber über den sogenannten Handwerkerbonus steuerlich berücksichtigt. Auch dabei können Sie 20 % pro Rechnung veranschlagen, allerdings liegt hier der Höchstbetrag bei 1.200 €.

Folgende Aspekte sollten Sie dabei beachten:

  1. Auch hier gilt: Rechnungen sollten Sie unbedingt aufbewahren, nie bar bezahlen und Positionen einzeln aufführen. Bei Handwerkerleistungen werden ebenfalls nur die Kosten für die Arbeitskraft steuerlich berücksichtigt.
  2. Die Kosten dürfen nicht durch Arbeiten an einem Neubau entstanden sein. Lassen Sie einige Zeit später noch restliche Arbeiten fertigstellen und das Finanzamt verweigert eine Steueranrechnung, dann können Sie gegen den Steuerbescheid Einspruch erheben.
  3. Sie müssen als Antragsteller selbst in dem betreffenden Haus bzw. der Wohnung leben. Ob Sie Eigentümer oder Mieter sind, ist in diesem Fall nicht relevant.
  4. Die Baumaßnahme, die steuerlich geltend gemacht werden soll, darf nicht durch eine staatliche Förderung unterstützt werden.
Handwerkerleistungen-Steuererklaerung

Welche Kosten können Sie nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen?

Von all den unterschiedlichen Kostenpunkten auf einer Rechnung können Sie folgende als Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen:

  • Kosten für An- und Abfahrt
  • Kosten für Maschinen
  • Arbeitslohn

Nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar sind:

  • Entsorgungsgebühren
  • Gebühren für Verwalter/Eigentümergemeinschaft
  • Materialkosten
  • Lieferkosten

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